Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zamaco-Zaitschek Management&Consulting, Fachberatung für zahnärztliche Abrechnung und Praxisführung, Unternehmensberatung (Dienstleistungsvertrag)

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Zamaco-Zaitschek Management&Consulting, Fachberatung für zahnärztliche Abrechnung und Praxisführung, Unternehmensberatung – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang beim Dienstleister ausdrücklich widersprochen wird. Ebenso Geltungsbereich für alle Produkte der Firma Zamaco wie "Die Abrechnungsstraße."

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individuellen Vereinbarung in einem Leistungsangebot. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht gegründet.

2.2 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck oder Rechenfehler sind für den Dienstleister nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum ist er berechtigt, die von ihm genannten Preise zu berichtigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Dienstleister binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er dem Auftraggeber hiervon in Kenntnis gesetzt hat. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.3 Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für eine etwaige Gewerbeanmeldung trägt der Dienstleister selbst Sorge.

2.4 Der Dienstleister ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


3. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt und Ort, bzw. endet mit Erbringung der Verbindlichkeit.

3.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3.5 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.


4. Leistungsumfang (Dienstleister)

4.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die Bearbeitung gemäß des vom Auftraggeber im Einzelfall erteilten Auftrags und der individualvertraglichen Abrede.

4.2 Sofern der Dienstleister an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet er sich, den Auftraggeber rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

4.3 Die Parteien gehen grundsätzlich davon aus, dass der Umfang der Leistungserbringung gemäß individualvertraglicher Vorgabe nicht wesentlich (jeweils 20 %) über- oder unterschritten wird.

4.4 Die Anwesenheit des Dienstleisters, der Tätigkeitsumfang sowie die Art und Weise der Leistungserbringung ergeben sich aus den Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bzw. dem individuell erstellten Vertragsangebot.

4.5 Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Räume.

4.6 Der Dienstleister wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er hinsichtlich der Leistungserbringung erhöhten Anforderungen und Sorgfaltspflichten unterliegen kann.

4.7 Der Dienstleister hat die vereinbarten Leistungen persönlich zu erbringen. Eine (Weiter-)Vergabe der Leistungserbringung durch den Dienstleister an Dritte ist ausgeschlossen.

4.8 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Aufträge werden pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Pauschalvergütung wird von Fall zu Fall vereinbart; die Regel ist die Vergütung nach Zeitaufwand. Die Höhe der Vergütung pro Stunde ergibt sich aus der individualvertraglichen Abrede. Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des Dienstleisters abgegolten, es sei denn, es wurde hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen.

5.2 Der Dienstleister rechnet im monatlichen Turnus ab. Er wird dem Auftraggeber drei Tage nach Ablauf des Kalendermonats für diesen Zeitraum eine korrekte Rechnung erstellen. Einwendungen gegen Rechnungen hat der Auftraggeber sofort schriftlich gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen.

5.3 Der Auftraggeber hat die vom Dienstleister in Rechnung gestellte Vergütung innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen.


6. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


7. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8. Weitere Vertragspflichten

8.1 Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Der Dienstleister verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.


8.2 Nachweise
Der Dienstleister bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen, die an eine Leistungserbringung geknüpft sind, zu erfüllen.


9. Preise und Vertragsabschluss "Die Abrechnungsstraße"

Alle Preise in Euro (EUR) inkl. MwSt.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen. Eine Bestellbestätigung liegt vor. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung. Ihre Bestelldaten werden gespeichert. Sie sind Ihnen in Form der Rechnung zugänglich. Sie können die Bestelldaten auch unmittelbar nach dem Abschicken ausdrucken oder hierzu die Eingangsbestätigung benutzen.
 

10. Rücksendekosten beim Widerruf

Bei Widerruf der Bestellung nach Lieferung ist der Nettopreis abzüglich 20% fällig. Die Rücksendekosten trägt der Käufer komplett.


9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

9.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

9.3 Der Dienstleister erbringt die Leistung im Interesse und nach Anweisung des Auftragsgebers. Werden hierbei durch den Dienstleister Falschabrechnungen oder Nichtabrechnungen gegenüber den Krankenkassen, den KZVén oder dem Patienten gemacht und der Auftraggeber ist hierüber in Kenntnis gesetzt worden und wünscht dies dennoch, können gegenüber dem Dienstleister keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

9.4 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

9.5 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.


10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters


11. Sonstige Bestimmungen
 
11.1 Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt.

Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.


Stand AGB: 01.09.2016